Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf, die Vermietung und die Installation von Veranstaltungstechnik und weiteren Dienstleistungen durch die AV Union - Alexander Pohle, Christian Loeber ( nachfolgend AV Union ) an Geschäftskunden, in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
I. Allgemeine Bedingungen
1. Der Verkauf, die Vermietung, die Installation und weitere Dienstleistungen erbracht durch die AV Union erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Beauftragenden als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich durch die AV Union akzeptiert wurden. Mit Beauftragung der AV Union auf Grundlage eines Angebotes erkennt der Beauftragende ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Alle Angebote von AV Union sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation der Artikel ( Veranstaltungstechnik ) auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar, der Interessent wird lediglich zu einem schriftlichen Angebot aufgefordert. Die verbindliche Auftragsbestätigung kommt erst durch eine Bestätigung seitens AV Union zustande. Diese erfolgt zum früheren der beiden Termine, entweder durch Durchführung der Veranstaltung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Die zu einem Angebot / Auftrag gehörenden Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich und unverbindlich.
3. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager AV Union. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde oder zum Zwecke der Versendung das Lager der AV Union verlassen hat. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern die AV Union die Rücksendung nicht zu vertreten hat. Zusendungen die im Sinne von Gewährleistungen bzw. Reparaturzwecken an die AV Union dienen, erfolgen zu Lasten des Kunden.
4. Vermietrechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit netto gezahlt werden. AV Union ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse bzw. Anzahlungsrechnung individualisiert nach eigenem Ermessen zu erstellen. Die Zahlung der Rechnung wird nach Beendigung der Veranstaltung fällig, spätestens jedoch nach Rechnungszustellung per E-mail. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Sollte AV Union eine Teilzahlung per Vorkasse bzw. eine Anzahlungsrechnung veranlasst haben, verpflichtet sich der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang oder bis spätestens zu Beginn der Veranstaltung ohne jeglichen Abzug von Skonto zu begleichen, um eine fristgerechte Ausführung der beauftragten Leistung zu gewährleisten. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich AV Union die Geltendmachung des Verzugschadens vor.
5. Verträge mit AV Union können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden. Die Angebote richten sich an Geschäftskunden mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in der Europäischen Union. AV Union behält sich das Recht vor, für verschiedene Auftraggeber und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Mietpreise zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten. Die AV Union ist in der Entscheidung der Annahme der Aufträge frei. Die Kommunikation zwischen AV Union und Interessenten / Auftraggebern erfolgt elektronisch per E-Mail, in Ausnahmefällen postalisch.
II. Vermietbedingungen
1. Bei der von AV Union vermieteten Veranstaltungstechnik handelt es sich um technisch hochwertige und teilweise störungsempfindliche Produkte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers bzw. der AV Union zu befolgen. Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und an dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. AV Union behält sich das Recht vor, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr sowie Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Auf Wunsch des Mieters kann die AV Union die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden und Verlust, welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch den Mieter entstehen. Die Kosten der Versicherung in Höhe von 7 % des Mietzinses werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Soweit die AV Union den Mangel oder Schaden zu vertreten hat, ist es das Recht der AV Union, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Der Mieter verpflichtet sich, die AV Union von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden.
4. Der Mieter ist verpflichtet, AV Union unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
5. Beim Betreiben der Geräte mit zu verwendender Software darf diese nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedienungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
6. Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, entsteht der AV Union Schadenersatzanspruch in folgender Höhe: bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragwertes und bei Unterschreitung von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Auftragwertes.
7. Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf eigene Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an AV Union zurückzugeben bzw. für eine Rücklieferung zu sorgen. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte verursacht durch die verspätete Rückgabe der Mietgeräte. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück gegeben, hat der Mieter - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – für die Zeit der Instandsetzung den finanziellen Schaden zu begleichen.
III. Verkaufsbedingungen
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum der AV Union. Der Käufer verwahrt das Eigentum unentgeltlich. Ware, an der AV Union das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern.
2. Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt die AV Union bei fristgemäßer Anzeige - Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich der mangelhaften Sache vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer. Der Käufer muss den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die AV Union bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der AV Union aus. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten ebenfalls für Gebrauchtgeräte, deren Gewährleistungspflicht 6 Monate beträgt.
3. Verkaufsrechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit netto gezahlt werden. Die Zahlung der Rechnung wird mit Lieferung der Ware fällig, spätestens jedoch nach Rechnungszustellung per E-mail. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Sollte AV Union eine Anzahlungsrechnung veranlasst haben, verpflichtet sich der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne jeglichen Abzug von Skonto zu begleichen, um eine fristgerechte Ausführung der beauftragten Leistung zu gewährleisten.
IV. Schlussbestimmungen
AV Union behält sich das Recht vor, Änderungen an Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Dokumenten finden jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Beauftragung in Kraft sind. Falls eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist 15754 Heidesee OT Friedersdorf
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen. Bei Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart.